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Es geht ja nur darum, dass du den Feundlichen in grün glaubhaft versichern kannst, dass du andere Reifendimensionen fahren darfst, als im Schein eingetragen sind!?!?
Wenn du dir Stress ersparen willst bei zukünftigen kontrollen, ist es echt ratsam den alten Brief zu kopieren, und ins Handschuhfach zu legen. Die Namen& Adressen im Schein kannst du ja schwärzen. Geht ja nur um die Reifendimensionen.
Ich bin der Meinung, dass die Freundlichen in grün in der Beweislast sind, wenn du andere Reifen drauf hast, als im Schein angegeben. Die rufen dann beim Kraftfahrtbundesamt an, und lassen sich das bestätigen, dass du die fahren darfst. Aber einfacher ist es den alten Schein dabei zu haben....
Du brauchst keine Kopie, du kannst alle Reifengrößen fahren die für dein Auto zugelassen sind. Welche das genau alle sind, steht in den COC-Papieren die man kostenfrei anfordern kann. Das sind dann auch mehr wie 2. Im Grunde darfste bei einigen Fahrzeugmodellen mit den neuen Papieren mehr Rad/Reifen Kombis fahren als vorher. Wenn du Eintragungen im Brief hattest, müssen die die übernehmen in den neuen Schein! Ich hatte z.B. bei meinem Wechsel damals, eine Einzelabnahme für eine Rad/Reifen Kombination, die auch nicht übertragen wurde. Da hat mir die Ilse von der Zulassungsstelle auch gesagt, alten Brief kopieren und mitführen. Ich hab mich dann mal ein bischen schlau gemacht, und man hat mir gesagt, das das völliger Quatsch ist. Die MÜSSEN die Eintrgungen in den neune Schein übernehmen. Bin dann also wieder hin und habe gesagt, ich möchte die Einzelabnahme bitte wieder eingetragen haben! Das war dann plötzlich kein Problem mehr.
Es hieß damals auch, es gäbe keine mehrseitigen Fahrzeugscheine mehr, es wird nichts mehr eingetragen. Ich habe jetzt wieder einen 3 Seiten Fahrzeugschein, also alles halb so wild. :wink:
Original von SieMone Du brauchst keine Kopie, du kannst alle Reifengrößen fahren die für dein Auto zugelassen sind. Welche das genau alle sind, steht in den COC-Papieren die man kostenfrei anfordern kann. Das sind dann auch mehr wie 2.
Wo kann man die COC-Papiere kostenfrei anfordern? Aber die muss ich dann auch wieder mitführen?
Zitat
Original von SieMone Die MÜSSEN die Eintrgungen in den neune Schein übernehmen.
Es waren 3 Größen eingetragen, nun nur noch 185/60/14.
Zitat
Original von SieMone Es hieß damals auch, es gäbe keine mehrseitigen Fahrzeugscheine mehr, es wird nichts mehr eingetragen. Ich habe jetzt wieder einen 3 Seiten Fahrzeugschein, also alles halb so wild.
Das wurde mir auch so gesagt.
Ich weiß aber, dass es z.T. auch so gehandhabt wird, dass man über die weiteren Größen eine separate Bescheinigung mit den neuen Papieren erhält. Bin mir jetzt nicht sicher, meine aber, in Osnabrück wird das so gehandhabt. Kann aber auch im benachbarten NRW sein.
hab auch 2 Seiten im Schein und der wurde mir erst vor wenigen Tagen erneuert, da ich eine Runum-Verspoilerung hab eintragen lassen. Die müssen das natürlich eintragen. Das steht ja schon im TÜV-Bericht, dass das eingetragen werden muss. Wäre ja auch unlogisch, wenn die das abschaffen würden, immerhin lässt sich mit dem Blödsinn ja auch noch Geld scheffeln.
Die ab Werk eingetragenen Größen darfst Du auch weiterhin fahren ohne das sie in den Papieren stehen. War heute nochmal beim TÜV wegen meiner 195/59R15 auf BBS RA-Felgen. Selbst die muss ich nicht eintragen lassen, weil die Reifenröße in der Grund-ABE vom Golf 2 eingetragen ist und die Felgen Original für den G2 sind. Also alles was in der Grund-ABE das Fahrzeugs steht (geht nach den Schlüsselnummern) und auf Original Felgen gefahren wird, das muss man nicht eintragen lassen.
Nun bin ich eigentlich genau so schlau wie vorher!
Muss ich nun die alten, entwerteten Papiere mitführen?
Reicht es, wenn ich nur die neuen Papiere mitführe?
Oder sollte ich mir die COC-Papiere besorgen? Muss ich die dann auch mitführen?
Oder kann ich die restlichen Daten in meine neuen Papiere nachtragen lassen? Wäre das kostenlos möglich und muss das von der Zulassungsstelle gemacht werden?
Original von Golf-Driver Muss ich nun die alten, entwerteten Papiere mitführen?
Nein, wenn dort keine SONDEREINTRGUNGEN drin stehen, die nicht übernommen wurden.
Zitat
Original von Golf-Driver Reicht es, wenn ich nur die neuen Papiere mitführe?
Ja, wenn du eine auf den Golf allgemein Zugelassene Rad/Reifen Kombi fährst.
Zitat
Original von Golf-Driver Oder sollte ich mir die COC-Papiere besorgen? Muss ich die dann auch mitführen?
Das kann machen wenn man selber unsicher ist, welche Reifengrößen darf ich fahren und da stehen alle Daten zu deinem Auto drin. Die gibts bei Erstanforderung auch für umsonst. Ausser du fährst einen Re-Import, dann wurde die COC-Bescheinigung schonmal vom Ersbesitzer oder Importeur angefordert um das Auto in D zuzulassen. Mitführen muß man die nicht, das ist allein für dich selber Interessant.
Ich hätte meine auch gern mal gesehn, aber für mein Auto wurden die COC Papiere schonmal angefordert, da ich nen Spanier fahre.
Zitat
Original von Golf-Driver Oder kann ich die restlichen Daten in meine neuen Papiere nachtragen lassen?
Werksgrößen werden nicht mehr eingetragen. Die anderen werden über die allgemeine Betriebserlaubnis abgedeckt.
Noch eine andere Möglichkeit. Geh zu deinem VW Händler und lass dir den Räder Katalog für deinen Golf ausdrucken. Da stehen alle ab Werk möglichen Räder drin. ALLE Räder und Rad/Reifenkombis die da drin stehen darfst du fahren! Ohne irgendwelche Papiere mitzuführen.
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