Fahrzeugpapiere, alt - neu

  • Wie ist das bei Euch geregelt?


    Nach Ummeldung habe ich die neuen Papiere bekommen, dort sind aber nur noch 185 / 60 /14 eingetragen.


    Laut Aussage des Amtes soll ich eine Kopie des alten Briefes mitführen!!!


    Dazu kann ich aber doch überhaupt nicht verpflichtet sein. Das Ding ist doch entwertet!


    Das kann es doch nicht sein, zumal das zumindest wohl in jedem Bundesland anders geregelt ist.


    Stellt Euch vor, ich verkaufe das Auto. Soll ich dann auch den alten Brief dem Käufer übergeben?


    Letztlich habe ich doch ggf. dann noch eine Klage wegen Datenschutz am Hals!


    Außerdem frage ich mich, wie das im Ausland glaubhaft gemacht werden soll.


    Mit der Kopie eines entwerteten Briefes?


    Das kann es doch nicht sein!?

  • Moin!


    Es geht ja nur darum, dass du den Feundlichen in grün glaubhaft versichern kannst, dass du andere Reifendimensionen fahren darfst, als im Schein eingetragen sind!?!?


    Wenn du dir Stress ersparen willst bei zukünftigen kontrollen, ist es echt ratsam den alten Brief zu kopieren, und ins Handschuhfach zu legen. Die Namen& Adressen im Schein kannst du ja schwärzen. Geht ja nur um die Reifendimensionen.


    Ich bin der Meinung, dass die Freundlichen in grün in der Beweislast sind, wenn du andere Reifen drauf hast, als im Schein angegeben. Die rufen dann beim Kraftfahrtbundesamt an, und lassen sich das bestätigen, dass du die fahren darfst. Aber einfacher ist es den alten Schein dabei zu haben....

    Wenn der Beifahrer nicht kotzt, fährt der Fahrer nicht am Limit




    :] 4-Wege-Anlage im Golf ist FERTIG!!!!!!! :]

  • Du brauchst keine Kopie, du kannst alle Reifengrößen fahren die für dein Auto zugelassen sind. Welche das genau alle sind, steht in den COC-Papieren die man kostenfrei anfordern kann. Das sind dann auch mehr wie 2.
    Im Grunde darfste bei einigen Fahrzeugmodellen mit den neuen Papieren mehr Rad/Reifen Kombis fahren als vorher.
    Wenn du Eintragungen im Brief hattest, müssen die die übernehmen in den neuen Schein!
    Ich hatte z.B. bei meinem Wechsel damals, eine Einzelabnahme für eine Rad/Reifen Kombination, die auch nicht übertragen wurde. Da hat mir die Ilse von der Zulassungsstelle auch gesagt, alten Brief kopieren und mitführen.
    Ich hab mich dann mal ein bischen schlau gemacht, und man hat mir gesagt, das das völliger Quatsch ist. Die MÜSSEN die Eintrgungen in den neune Schein übernehmen.
    Bin dann also wieder hin und habe gesagt, ich möchte die Einzelabnahme bitte wieder eingetragen haben! Das war dann plötzlich kein Problem mehr.


    Es hieß damals auch, es gäbe keine mehrseitigen Fahrzeugscheine mehr, es wird nichts mehr eingetragen. Ich habe jetzt wieder einen 3 Seiten Fahrzeugschein, also alles halb so wild. :wink:

  • Zitat

    Original von SieMone
    Du brauchst keine Kopie, du kannst alle Reifengrößen fahren die für dein Auto zugelassen sind. Welche das genau alle sind, steht in den COC-Papieren die man kostenfrei anfordern kann. Das sind dann auch mehr wie 2.


    Wo kann man die COC-Papiere kostenfrei anfordern?
    Aber die muss ich dann auch wieder mitführen?


    Zitat

    Original von SieMone
    Die MÜSSEN die Eintrgungen in den neune Schein übernehmen.


    Es waren 3 Größen eingetragen, nun nur noch 185/60/14.


    Zitat

    Original von SieMone
    Es hieß damals auch, es gäbe keine mehrseitigen Fahrzeugscheine mehr, es wird nichts mehr eingetragen. Ich habe jetzt wieder einen 3 Seiten Fahrzeugschein, also alles halb so wild.


    Das wurde mir auch so gesagt.


    Ich weiß aber, dass es z.T. auch so gehandhabt wird, dass man über die weiteren Größen eine separate Bescheinigung mit den neuen Papieren erhält. Bin mir jetzt nicht sicher, meine aber, in Osnabrück wird das so gehandhabt. Kann aber auch im benachbarten NRW sein.

  • hab auch 2 Seiten im Schein und der wurde mir erst vor wenigen Tagen erneuert, da ich eine Runum-Verspoilerung hab eintragen lassen.
    Die müssen das natürlich eintragen. Das steht ja schon im TÜV-Bericht, dass das eingetragen werden muss.
    Wäre ja auch unlogisch, wenn die das abschaffen würden, immerhin lässt sich mit dem Blödsinn ja auch noch Geld scheffeln.

  • Zitat

    Original von Rippie


    Die müssen das natürlich eintragen. Das steht ja schon im TÜV-Bericht, dass das eingetragen werden muss.



    Ich rede aber von den ab Werk eingetragenen Größen, bevor wir uns jetzt falsch verstehen.


    Alles andere ist klar, da geht es um Sondereintragungen.

  • Die ab Werk eingetragenen Größen darfst Du auch weiterhin fahren ohne das sie in den Papieren stehen. War heute nochmal beim TÜV wegen meiner 195/59R15 auf BBS RA-Felgen. Selbst die muss ich nicht eintragen lassen, weil die Reifenröße in der Grund-ABE vom Golf 2 eingetragen ist und die Felgen Original für den G2 sind. Also alles was in der Grund-ABE das Fahrzeugs steht (geht nach den Schlüsselnummern) und auf Original Felgen gefahren wird, das muss man nicht eintragen lassen.

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  • Hört sich einfach an, aber geht das auch bei einer Kontrolle im Ausland klar?


    Oder eben mit entwerteten, alten Papieren?


    Warum kann man in Old Germany nicht mal etwas einheitlich handhaben, wenn es Sinn macht. Und hier würde es Sinn machen!

  • Die in der Grund-ABE des Fahrzeugtyps aufgeführten Reifendimensionen gelten Europa-weit. Zumindest meines Wissens nach.

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  • Nun bin ich eigentlich genau so schlau wie vorher!


    Muss ich nun die alten, entwerteten Papiere mitführen?


    Reicht es, wenn ich nur die neuen Papiere mitführe?


    Oder sollte ich mir die COC-Papiere besorgen?
    Muss ich die dann auch mitführen?


    Oder kann ich die restlichen Daten in meine neuen Papiere nachtragen lassen?
    Wäre das kostenlos möglich und muss das von der Zulassungsstelle gemacht werden?


    Fragen über Fragen, aber was ist richtig?

  • Zitat

    Original von Golf-Driver
    Muss ich nun die alten, entwerteten Papiere mitführen?


    Nein, wenn dort keine SONDEREINTRGUNGEN drin stehen, die nicht übernommen wurden.


    Zitat

    Original von Golf-Driver
    Reicht es, wenn ich nur die neuen Papiere mitführe?


    Ja, wenn du eine auf den Golf allgemein Zugelassene Rad/Reifen Kombi fährst.


    Zitat

    Original von Golf-Driver
    Oder sollte ich mir die COC-Papiere besorgen?
    Muss ich die dann auch mitführen?


    Das kann machen wenn man selber unsicher ist, welche Reifengrößen darf ich fahren und da stehen alle Daten zu deinem Auto drin. Die gibts bei Erstanforderung auch für umsonst. Ausser du fährst einen Re-Import, dann wurde die COC-Bescheinigung schonmal vom Ersbesitzer oder Importeur angefordert um das Auto in D zuzulassen.
    Mitführen muß man die nicht, das ist allein für dich selber Interessant.


    Ich hätte meine auch gern mal gesehn, aber für mein Auto wurden die COC Papiere schonmal angefordert, da ich nen Spanier fahre.


    Zitat

    Original von Golf-Driver
    Oder kann ich die restlichen Daten in meine neuen Papiere nachtragen lassen?


    Werksgrößen werden nicht mehr eingetragen.
    Die anderen werden über die allgemeine Betriebserlaubnis abgedeckt.


    Noch eine andere Möglichkeit.
    Geh zu deinem VW Händler und lass dir den Räder Katalog für deinen Golf ausdrucken. Da stehen alle ab Werk möglichen Räder drin. ALLE Räder und Rad/Reifenkombis die da drin stehen darfst du fahren! Ohne irgendwelche Papiere mitzuführen.

    2 Mal editiert, zuletzt von SieMone ()

  • Danke für die ausführliche Info.


    Meine Frage daher, weil mich jemand aus Norddeutschland darauf hingewiesen hatte.


    Wie er sagte, werden dort alle eingetragen in den neuen Papieren oder es gibt ein separates Blatt dazu bei der Anmeldung.


    Wo bekomme ich die COC-Bescheinigung?

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