Parkangelegenheiten

    • Offizieller Beitrag

    Hi,


    wollte mal folgendes wissen - bin mir da nicht sicher.


    Habe das Problem, das im Mehrfamilienhaus gegenüber wieder neue Mieter eingezogen sind.


    Naja jetzt ist das Problem, das wenn die Besuch kriegen, der Besuch sein Auto
    so bekloppt parkt, das wir nicht mehr aus unserer Ausfahrt kommen.


    Und wenn man dann höflich klingeln geht kommt wieder ne beknackte Antwort ala
    "Sie können ja nich fahrn - lassen sich mals Geld wiedergeben!" Da park ich nen Panzer aus. HAHAH "


    Meine Mutter wurde von der scheiss Tussi vorgestern ganz übel angepault.
    Wär ich dabei gewesen, hätte ich die Polentante verkehrtrum in den Gully gesteckt. X(


    Also der parkt seine Passat Krücke in etwa so
    - verkehrt zur eigentlichen Parkrichtung auf der Strassenseite gegenüber.( von uns aus gesehen)
    - Stück weg vom Bordstein und schief auch noch. ( Jaja er kann gut parken)
    - gegenüber von unserer Einfahrt ist auch noch die Einfahrt vom Nachbarn.


    Wenn den das nicht stört sind wir dann die "Gears*****" und können nur noch raus wenn der weg ist oder wie ist das. ?(


    So breit ist die Straße nun auch nicht und parken nur auf einer Seite erlaubt.
    Da passen grade so 2 Autos aneinander vorbei - Nebenstasse auf dem Dorf halt.
    Ich hoffe ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt.
    Wenn nicht fragen :wink:


    Würde gerne mal wissen, ob der Vogel da echt parken darf oder ob wir da was gegen machen können.


    Grüße Alexander

  • Was sagen den eure Nachbarn dazu stört die das nicht?


    Aber da wo er parkt is an und für sich kein halteverbot ?

    Vegetarier essen meinem Essen das Essen weg

  • kannst gar nichts machen, nicht mal abschleppen lassen.


    die texte sind mir zu lang um sie zu zitieren, darum:


    http://www.verkehrsportal.de/verkehrsrecht/abschleppen.php


    und genauer:


    http://www.verkehrsportal.de/v…srecht/abschleppen_03.php



    die frage ist, wird eure ausfahrt wirklich blockiert, wenn ja,
    bringt ein deutlich sichtbares warnschild an, daß abgeschleppt wird weil dort eine ausfahrt ist.
    (für ein bußgeld könnte es schonmal reichen)


    denn es könnte das hier gelten:


    Zitat


    Bußgeldverstoß
    Beim widerrechtlichen Abstellen von Kraftfahrzeugen besteht in jedem Falle unabhängig von Abschleppmaßnahmen die Möglichkeit, unter Anwendung des § 12 LOWiG bußgeldrechtlich vorzugehen, dies jedoch nur bei Vorliegen o.g. Voraussetzungen (unbefugt, nichtöffentliche Fläche, deutlich sichtbar und verständlich ausgeschildert bei Stellplätzen, in Grundstücksein- und ausfahrten unbefugt). Polizeivollzugsdienst und gemeindliche Vollzugsbedienstete können Verwarnungen erteilen und Verwarnungsgelder bis zu 35 Euro (bisher 75 DM) erheben. Zuständige Verwaltungsbehörde zur Durchführung von Bußgeldverfahren ist die Ortspolizeibehörde (§ 16 Abs.2 LOWiG).

  • @ Hotpack


    Deinen Beitrag habe ich herausgenommen weil das rechtlich sehr grenzwertig ist ( auch wenns nur ein Tatsachenbericht ist ). Bitte nicht falschverstehen :)

    Grüße


    Micky

    • Offizieller Beitrag

    Hi,


    darkviolet76 Danke für den klasse Link. :]


    Ich habe auf der Seite noch mal rumgesucht und folgendes gefunden.


    http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_12.php


    §12 Halten und Parken Punkt (3) 3.


    Zitat

    (3) Das Parken ist unzulässig


    Zitat

    3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,


    Frage wäre jetzt nur ab wann ist eine Fahrbahn schmal und wann nicht. ?(


    Mal schauen, ob ich das auch noch rauskriege.

  • Einfach mal die Pozilei :) rufen wenn der wieder so bescheuert parkt, würd ich mal sagen.
    Die können doch in solchen Fällen weiterhelfen bzw. sind nur in der Lage in solchen Fällen weiterzuhelfen... andere Sachen überfordert die Beamten ja gerne, aber das isn anderes Thema.

    :] :] Garrett GT30R, dann lernst du fliegen in nem golf :] :]

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