Polizeikontrolle!!

  • sag doch es steht net in jedem gutachten drin aber die anbaumaße sind nunmal da die begrenzen die höhe schon und das auch vor 88.


    die 7 cm die die als fest genommen haben sind nur ne dämliche empfehlung aber keine vorschrift solltest mal zu nem ordentlichen prüfer gehen

    Golf 2 1.8L (RP)mit 7,5l/100km Verbrauch, ausfahrbaren heckspoiler, Golf 4 climatronic usw usw ^^


    Ich dachte ich könnte auch so tuen als wäre ich einer von diesen Taubstummen oder nicht? - GitS SC "der lachende mann"


    Wat will ich mit nen Mercedes? Mein Subaru hat 6!! Sterne! ;D

  • Die ham alle so ihre internen Regeln anscheinend. Hatte mal son Dekra Heftchen hier, da standen die 7cm drinne. Vom TÜV hier kenne ich das so das die nix unter 5,5cm abnhemen weil man sonst nicht über die Grube kommt.
    Bei KUS und GTÜ gibts hier wohl keine internen Regeln wegen Bodenfreiheit. Hauptsache es schrappt nix am Kotflügel. Das jemand mit dem Zollstock gemessen hat habe ich auch noch nicht gesehen.


    Naja, bekomme die Tage auch mein Gewinde rein. Werde es ja dann sehen. Denke fahre hier sofort zur KÜS. Da gibts schonmal keine Grube und kein Bremsenprüfstand plus Hebebühne für tiefe Autos.


    In meinem Gutachten steht nix von der Höhe. Von 40 bis 90mm Tiefgang ist der Tüvbereich. Muss aber nochmal genau reinsehen.


    @ darkbeauty


    Sicher das dein Gutachten nicht für Schweiz oder Ösiland ist? Die ham doch sone 11cm Regel...

    Einmal editiert, zuletzt von Theicon ()

  • ich meine 7cm sind bewegliche teile, also zb die gti lippe und die 11cm sind halt "feste" teile wie zb der kat.


    ich hatte damals mit meinen GL auch null probleme, kam zwar nicht richtig auf den bremsenprüfstand, aber solange nix an den kotflügeln schleift ist es dem von der dekra egal.


    jetzt auf der arbeit haben wir so einen geilen platten bremsenprüfstand, egal wie tief die kiste ist, da kommst du immer drüber. der prüfer ist auch sehr locker, solange nicht schleift ist es ihm egal wie tief die kiste ist. als ich ihn wegen dieser 50cm lichtaustrittskante gefragt habe, hat der nur abgewunken.

    Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen

    Einmal editiert, zuletzt von Golf1.6 ()


  • dei 7cm sind nur richtlinie undnicht bindend da eine empfehlung


    und nein die gutachten sind für deutschland kannst gern unter http://www.vogtland.com/ dir die gutachten anchauen die haben sowas drin hab das auch von anderen herrstellern schon gehört das die das auch in auflage drin haben aber es hat den prüfer net interessiert

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  • also mein tüvprüfer meinte einmal


    "die 7cm bodenfreiheit ist eine empfehlung der deutschen kraftfahrt bundesbehörde... oder sowas...schieß mich tot... und diese wollen halt für autofahrer bestmögliches passieren deutscher straßen ermöglichen. dabei denken sie an bodenwellen oder verkehrsberuhigte zonen oder sogar an kreisverkehre mit einer hohen mitte. diese kann man mit 7cm IMMER schadenfrei passieren."


    naja ich meine im ausland ists da ja schon schlimmer... schweiz oder österreich ham die wirklich bestimmte vorgaben!

  • Kurz zum Thema


    BODENFREIHEIT


    Hab das auch schon öfters gelesen. Es geht im Endeffekt darum, das du nicht zum Verkehrshinderniss wirst, wenn du zb. auf der Autobahn wegen einem liegenden Brett ne Spur ziehst oder für nen Bordstein aus dem Auto musst um die Sache zu vermessen.


    Es bleibt aber ungenau, da wie im Text schon beschrieben, Weiche Teile da nicht eingeschlossen sind (Spoiler). Die können ja Notfalls abbrechen oder sich umlegen, um das Hinderniss zu "überfahren". Womit sich die angegeben 11cm bei der Golffront auf das tiefste Metallteil bezieht.

    Vergib ihnen ihre Sünden, denn sie wissen nicht, was sie tun!

  • Naja,


    gut das ich bis jetzt noch nie Probleme mitm TÜV oder den Grünen hatte. Toi toi toi :]
    Ich bin mit meinem Leon mit 5cm zur Ölwanne auch überall hingekommen. Sei es bis nach München vollgepackt bis zur Ladekante, oder kleine Abestecher nach Holland oder Belgien, alles kein Problem gewesen. Nach 70000km mit der Tieferlegung hab ich den abgegeben ohne ein Kratzer an der Wanne hinterlassen zu haben.


    Die letzten Golfs und Jettas die ich hatte waren auch arschtief. 3-5cm reichen für mich einfach aus.
    Und bei meinem neuen Golf wirds auch nicht höher werden, wenn ich sehe wie tief der Kat schon ist mit Standartfahrwerk.


    Im tiefsten Osten könnte es natürlich schlimmer sein. Dort wo der Soli noch nicht hingekommen ist =)

    Einmal editiert, zuletzt von Theicon ()

  • Bei uns ist es so: Der TÜV nimmt NICHTS unter 9cm ab. Ohne wenn und aber. Die haben eineHolzklotz zum prüfen. Der ist 8,8 cm hoch. Wer da nicht drüber kommt, kann wieder nach Hause fahren. Vor der eigentlichen Prüfung (also bevor der Wagen in die Halle kommt) musst Du über den Klotz.
    Züm TÜV fährt hier eh kein Tuner mehr :D... Die fahren alle zur Dekra in "einem bestimmten Ort". Den interessiert keine Bodenfreiheit oder sowas. Solange die Räder genug Luft haben, alles kein Problem bei Ihm. Manche Leute behaupten sogar, dass der Typ 'ne Scheibe Wurst auf der Scheibe einträgt. :D


    Kennt Ihr die gute, alte Regel denn nicht?
    Wenn man eine Zigarettenschachtel (hochkant) überfarhen kann, wird es eingetragen. Das ist die Faustregel :wink:

    Dieser Beitrag wurde 2438 mal editiert, zum letzten Mal von DerHändler: Heute, 19:51.

  • ich wurde letztens auch raus gefischt...
    ich bin auf dem weg zur arbeit (rohrbruch musste also eigentlich schnell vor ort sein) innerorts wo 50km/h erlaubt sind knapp 55km/h laut tacho gefahren, der vor mir gefühlte 100... und wer wird raus gezogen? ich natürlich...


    naja hab mir nichts dabei gedacht und bin rechts auf den seitenstreifen gefahren.
    nach langem hin und her wurde mein aschenbecher, meine zigarettenschachtel und mein tabak auf drogen kontrollier. dabei hab ich mir immer noch nichts gedacht, danach kam dann trotzdem die urinprobe (ich muss dabei keine angst haben, also warum nicht).


    naja als ich dann ein wenig weiter nach hinten gegangen bin um ins becherchen zu machen kam der andere polizist aus seinem auto und hat sich mein auto näher angeguckt.


    weil ich 195er reifen auf meiner 7.15 felge fahre kam gleich die frage auf ob ich eine abe mit hatte, die aber leider noch zuhause lag weil ich sie einen tag vorher erst ausdrucken konnte und die morgens auf meinem tisch vergessen hatte.


    naja lange reder kurzer sinn... ich hab jetzt vor mir nen brief der stadt wolfsburg liegen in dem steht das ich ein bußgeld von 73,50€ zu überweisen habe und 3 punkte bekomme, da die verkehrssicherheit WESENTLICH BEINTRÄCHTIGT wurde...


    das kanns doch nicht sein oder? haben die einen am rad? mal ganz ehrlich ich bin kurz davor zu platzen


    mit dem bußgeld kann ich mich noch schwer anfreunden aber 3 punkte???


    naja morgen mit der ABE gleich nach der arbeit zur straßenverkehrsamt und da mal ordentlich aufn tisch kloppen...

  • Also bei mir kam jetzt auch der bescheid, aber nur das ich die 73,50 zahlen musste, von punkte kam nichts. Würd da auf jedenfall nochmal nachhacken... normalerweise müssen die polizisten nachprüfen ob dies zulässig ist oder nicht, bist du mit denen zum Tüv gefahren, also wurde ein Gutachten von deinem Auto erstellt?

    Lebenskunst besteht zu 90 Prozent aus der Fähigkeit, mit Menschen auszukommen, die man nicht leiden kann. Samuel Goldwyn

  • nee gar nichts... der polizist war der meinung das das so nich geht und fertig wars...
    mal ganz ehrlich kurz vor weihnachten wollen die wahrscheinlich nochmal richtig geld verdienen! keine drogen, kein alkohol also muss man unbedingt am auto rum meckern...
    echt schlimm der is mit sicherheit über ne stunde um mein auto rum gelaufen und hat was gesucht was er bemängeln kann, obwohl ich von anfang an gesagt habe das ich es eilig habe weil arbeit usw. -.-


    naja morgen werd ich nochmal schreiben was jetzt los ist...


    mfg
    Shorty


    so ich war heute bei STVA und hab einspruch eingelegt und jetzt darf ich nochma ca. 3 wochen warten ob das ganze zurück gezogen wird oder nicht.
    wenn nicht und ich den einspruch nich zurück ziehe geht das ganze vor gericht und da wird entschieden

    Einmal editiert, zuletzt von XxShortyxX ()

  • So war die Tage auch beim TÜV weil ich mein ganzes Geraffel noch eintragen muss. Muss auch leider zum richtigen TÜV (TÜV-Nord) weils für die Felgen kein richtiges Gutachen gibt.
    Hatte den Prüfer gefragt wieviel Bodenfreiheit ich bräuchte. Er sagte das er ziemlich gnädig sei aber unter 7cm zu festen Teilen ginge nix.
    Hab zu ihm gesagt wie er auf die 7cm kommt, die Grubenkante wär ja gar nicht so hoch.
    Da meinte er:


    1. Wenn ich jemanden mitnehmen würde, dann würde es ja überall schleifen und aufsetzen, das würde er direkt an meinem Wagen sehen.
    (Gut das er das so gut einschätzen kann, fahre so seit Juni ohne einmal aufgesetzt zu haben :D )


    2. Normal wenn er nach DIN Norm gehen würde müsste ich 11cm Bodenfreiheit haben.
    (Habe ihn gefragt welche "DIN" Norm er denn meine würde und das diese 11cm Regel nur in Österreich gelten würde)


    Darauf hin er nochmal:


    Ja glauben sie denn in Deutschland wären die Straßen besser als in Österreich???


    Ich hab dann nur gesagt "Gut das die Regel hier nicht gilt und wir sehen und dann die Tage". Dann bin ich raus.


    Naja, auf die 7cm komm ich wohl mit ein paar Veränderungen an der Auspuffanlage und 1cm höher muss ich ihn wohl drehen.


    Bin schon gespannt wie es sonst so ablaufen wird. Habe ja schon alles gesehen, verwundern wird mich nix.


    Gruß

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Mr.MeToo!!
    Also bei mir kam jetzt auch der bescheid, aber nur das ich die 73,50 zahlen musste [...]


    Die Punkte stehen hinten auf den Brief. Dreh mal um.
    Nur um sicher zu gehen. 8)

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