Abgemeldetes Auto von A nach B bringen

  • Mein Auto wird morgen angemeldet und auf einem Stellplatz untergebracht, da es nicht über den TÜV kommt. Da dieser Stellplatz nur eine Übergangslösung sein soll, bis ich einen anderen gefunden habe. Nun würde ich gerne schon vorher wissen wie ich mein Auto von dem einen Stellplatz zum anderen bekomme.


    Gruß Doro

  • Zitat

    original von mörchen: Mein Auto wird morgen angemeldet ...


    abgemeldet oder angemeldet ?


    ich vermute mal abgemeldet laut themen-name.
    also normalerweise müssete man sich für so einen fall "rote nummernschilder" / "kurzzeitkenzeichen" besorgen können.


    einige tips dazu:


    Online-Doppelkarte-fuer-Kurzzeitkennzeichen.html

  • Es gibt auch noch die Möglichkeit das Auto huckepack auf nen speziellen Anhänger zu nehemen und dann losfahrn ;)

    Ich suche die Deckel (TeileNummer: 191.601.149 A.) für die Pirelli-Felgen (6J x 14 H2) Bitte melden wenn Ihr was habt :]

  • es gibt auch noch andere möglichkeiten........ geh doch mal ins autohaus und frage , ob du die roten kurz haben kannst. manchmal verleihen die die.......
    ansonsten 3tages kennzeichen.... kostet um die 80 euro

  • Zitat

    Original von derlegion
    es gibt auch noch andere möglichkeiten........ geh doch mal ins autohaus und frage , ob du die roten kurz haben kannst. manchmal verleihen die die.......


    Na dabei aber viel Erfolg! Hier bei uns in der Gegend macht das keiner mehr - wurde zuviel Schindluder damit getrieben. Außer Du kennst einen von denen sehr, sehr gut.


    Zitat

    Original von derlegion
    ansonsten 3tages kennzeichen.... kostet um die 80 euro


    Es handelt sich (zumindest bei uns) um 5-Tages-Kennzeichen. Und die kosten auf der Zulassungsstelle etwa 15 Euro. Dazu kommen noch die Schilder, welche auch etwa soviel kosten. Außerdem bekommst Du von der Versicherung noch eine Rechnung über 80 Euro. Wenn Du das Auto aber innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens (glaube 6 Monate) wieder regulär anmeldest, bekommst Du den Betrag von der Versicherung wieder gutgeschrieben.


    Mein Tipp, wenn das Fahrzeug noch verkehrssicher und fahrbereit ist: o.g. Kurzzeitkennzeichen. Ansonsten: Hänger. Kostet aber sicher auch einiges. Vor allem, wenn Du dann noch jemanden mit einem tauglichen Zugfahrzeug brauchst. Notfalls kannst Du ja mal einen Abschleppdienst bei Dir in der Nähe fragen. Kann sein, daß der Dir ein gutes Angebot macht, wenn er die Aktion durchführen kann, wenn es bei ihm etwas ruhiger ist.


    Vor allem gilt: ohne irgendeine Zulassung auf eigener Achse schleppen/abschleppen ist nicht drin!

    Viele Grüße aus Rottweil.

  • :) gibt noch ne möglichkeit ...
    frag einen netten verwandten der ein abschleppseil hat...häng dich hinten dran und lass dich hinschleppen ...ach ja und der der das abgeschleppte auto lenkt muss noch nichteinmal `n führerschein haben :O..jaaaaa is so ..hab ich schon durch hab das auch gemacht mit nem kumpel dann hat uns / mich die rennleitung angehalten weil die wissen wollten ob das auto was ich schleppe auch uns gehört und da hab ich nochmal nachgefragt ob das auch alles rechtens ist..und die meinten ja das können sie machen...hab mich schon auf das schlimmste eingestellt aber war alles top :)

    Basis: GOLF II 1.4
    -2.0l 8V Golf III GTI Motor+Getriebe
    -Golf 3 Achsen
    -GTI Bremsanlage
    -60/40 Fahrwerk
    -Wiechers Überrollkäfig+Domsterebe
    -NOCH BBS Felgen 6x15"
    -Farbe Orange
    -Jetta Armaturenbrett (weich)
    -schwarze Innenausstattung+Dachhimmel
    -Blue Edition Teppich
    -Corrado Sitze Ohne Rückbank

    2 Mal editiert, zuletzt von vw19e ()

  • Zitat

    Original von vw19e
    :) gibt noch ne Möglichkeit ...
    frag einen netten verwandten der ein Abschleppseil hat...häng dich hinten dran und lass dich hinschleppen ...ach ja und der der das abgeschleppte auto lenkt muss noch nicht einmal `n Führerschein haben :O..jaaaaa is so ..hab ich schon durch hab das auch gemacht mit nem Kumpel dann hat uns / mich die Rennleitung angehalten weil die wissen wollten ob das auto was ich schleppe auch uns gehört und da hab ich nochmal nachgefragt ob das auch alles rechtens ist..und die meinten ja das können sie machen...hab mich schon auf das schlimmste eingestellt aber war alles top :)


    Für die se Aktion brauchst du im schleppenden Fahrzeug einen Fahrer der den LKW-Führerschein(über 7,5 t) hat.
    Denn diese Sache nennt sich Schleppen.
    Abschleppen geht nur im akuten Pannenfall.(und da sind die Fahrzeuge angemeldet)

    Dank u well :)

  • Hat jemand von euch eine Idee wo man so einen speziellen Abschleppwagen in NRW mieten kann ?

    Die letzten Worte des Beifahrers - "Rechts is frei !"

  • Danke erstmal für eure Antworten.
    Nun habe ich endlich einen günstigen Stellplatz gefunden und will das Auto nächste Woche irgendwie hin bringen. Leider ist mit bis jetzt auch nur die Idee mit dem Abschleppen gekommen, da ich wenn ich Kurzzeitkennzeichen nehmen würde ich mein Auto auch auf dem jetzigen Abstellplatz stehen lassen kann. Würde sich vom Preis her dann doch nicht lohnen.
    Weiß zufällig jemand genau wie es da rechtlich aussieht?
    Werde morgen mal beim Autohändler fragen ob die mir mal die Kennzeichen leihen können.


    Gruß Doro

  • zum schleppen braucht der fahrer des zugfahrzeugs den erforderlichen führerschein für das zul. gesamtgewicht. je nach zugfahrzeug BE oder der bis 7,5 T (keine Ahnung wie der heißt, C?) - auch anhängelasten etc sind einzuhalten, da dein auto dann als anhänger gilt. außerdem muss eine beleuchtung an dein auto die vom zugfahrzeug gespeist wird (anhängersteckdose). das mit der beleuchtung ist zwar blödsinnig aber vorschrift.

    Es lebe das mobile Altmetall!


    Es kann die paradoxe Situation entstehen, dass ein Produkt durch Aufwenden von Arbeit weniger wert geworden ist. :)

  • Ich leih mir immer nen Hänger - kostet 25 € pro Tag.


    Rote Nummern sind nur für Autohäuser und Werkstätten soweit ich weiß - und wenn man sich die ausleihen will, dann muss ein Mitarbeiter des Betriebs bei der Fahrt dabei sein.


    Kurzzeitkennzeichen lohnen sich nur, wenn die Entfernung wirklich zu gross is und die Fahrt mit nem Hänger zu weit ist.


    Ja mit Abschleppen und Schleppen is immer sonne Sache - Abschleppen darf man nur im Pannenfall, das Fahrzeug muss angemeldet sein, darf sich aber nicht mehr aus eigener Kraft bewegen können - der Führer des abzuschleppenden Fahrzeugs braucht keinen Führerschein sondern muss lediglich in die Funktionen eingewiesen werden.


    Zum Schleppen hat JettaRetter eigentlich schon alles notwendige gesagt..


    Ab und zu fahr ich auch abgemeldete Autos von A nach B - weiß jemand zufällig was passiert wenn man angehalten wird?

    Signatur? Ist das nicht dieser lässtige Abschlusssatz in dem User versuchen einem uninteressante Dinge aufzuzwingen?

  • Zitat

    Original von In Flames
    Rote Nummern sind nur für Autohäuser und Werkstätten soweit ich weiß - und wenn man sich die ausleihen will, dann muss ein Mitarbeiter des Betriebs bei der Fahrt dabei sein.


    genau das wollte ich auch gerade schon schreiben und habs dann noch gesehen... ein neues gesetz besagt das die roten nummern nur mit begleitung der im schein eingetragenen besitzer gefahren werden darf... d.h. wenn ein vw autohaus ein rotes hat un da stehen nicht alle mitarbeiter eingetragen drin dann dürfen auch nicht alle damit fahren!!!


    is zwar scheiße... is aber so :P



    aber das mit dem "hänger" kann man locker machen... frag mal deinen vater oder sowas... der müsste doch seinen lappen schon was länger haben... damals war doch im normalen führerschein auch bis 7,5t eingetragen ;)


    leuchtmittel brauchst du auch nicht anbringen... dies ist nur bei nachtfahrt zu beachten un tagsüber reicht es das fahrzeug eigene licht zu betätigen... also zündung an un gut is! aber bloß nicht den motor! das is natürlich dann... naja... strafbar :D


    glaube bei europcar oder wie datt heißt haben auch solche fahrzeuge... natürlich nicht gerade billig denk ich mal! also hier bei uns steht bei europcar immer 2 rum von denen

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