BEKOMME FAHRWERK NICHT EINGETRAGE; WEIL ZU WENIG MINDESTABSTAND DERSCHEINWERFER ZUR FAHRBAHN

  • folgendes problem:
    hab für nen kunden ein fahrwerk verbaut(mit gutachten und so)es handelt sich um ein 60/40 von FK.........
    soweit so gut, alles schön gebördelt und gezogen.......alles kein problem .
    jetzt meinte der bekloppte tüver: die mindesthöhe vom scheinwerfer zur fahrbahn ist unterschritten!!!! muß wohl mindestens 50cm betragen!!!!!
    mit dem FK habe ich ca.:47cm abstand.......
    obwohl auch im gutachten steht das das fahrwerk mit der selben rad/reifenkombination getestet wurde wie auf dem auto oben ist!!!!!!!


    kennt sich einer damit aus????
    gibt es einen toleranzwert????
    sonst sind ja alle fahrwerke mit gutachten wo man unter die 50cm kommt; lug und trug und urkundenfälschung..........
    fals es ein gesetz gibt zum thema toleranz, hätte ich bitte einen link!!!!

  • Link zum Gestztext hab ihc leider keinen. Aber das mit dem Abstand zum Lichtaustritt ist allgemein bekannt uns gilt für alle KFz ab 87 oder so.
    Das heißt in alten Gölfen is es legal, also sind auch entsprechende Gutachten legal.

    • Offizieller Beitrag
  • hier das mit dem baujahr: :D



    Ein Scheinwerfer muss einen Bodenabstand von 50 cm haben, was ist da dran?


    Stimmt es oder stimmt es nicht?
    Pauschal muss man erst mal sagen, die Leute haben Recht!!! So hart es klingt. Allerdings kann sich für den einen oder anderen vielleicht noch ein Schlupfloch auftun.


    Die Bestimmung
    Der §50 StVZO, Absatz 3 regelt sie gesetzlichen Grundlagen,
    StVZO §50 (3) Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, dass sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können.Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen.


    Was heisst da jetzt
    Nun ja, der niedrigste Punkt der Spiegelkante ist normalerweise die Unterkante des Reflektors, nicht die Unterkante des Scheinwerfers. Von hier bis zum Boden müssen 50 cm Abstand bestehen. Ist das nicht der Fall, verstosst Ihr gegen diese Vorschrift. Strenggenommen sind 49,9 cm schon ein Verstoss, eine Toleranz ist nicht angegeben.


    Das Schlupfloch
    Es gibt in der Strassenverkehrs Zulassung Ordnung einen wenig berücksichtigen §72. Dieser regelt, wann die vorstehenden Pragraphen in Kraft getreten sin, bzw. ob es irgendwelche Übergangsbestimmungen gibt. Und hier finden einige von Euch vielleicht ein Schlupfloch, hier heisst es nämlich zum §50(3):


    "§ 50 ABS. 3 Satz 2 (Anbauhöhe der Scheinwerfer)
    tritt in Kraft am 1. Januar 1988 für die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Kraftfahrzeuge. Für Kraftfahrzeuge, die vor diesem Tage erstmals in den Verkehr gekommen sind, gilt § 50 ABS. 3 in der vor dem 1. Dezember 1984 geltenden Fassung."


    Die Anbauhöhe des Reflektors von 50 cm gilt also nur für Fahrzeuge, die ab dem 01. Januar 1988 zugelassen wurden (Datum der Erstzulassung). Für Fahrzeuge deren Erstzulassung vor diesem Datum liegt, gilt eine ältere Version dieses Paragraphen, nämlich die vom 01. Dezember 1984.
    In dieser Version steht zwar die maximale Höhe, jedoch fehlen die 50 cm gänzlich!


    Die Fahrer dieser Fahrzeuge dürfen also aufatmen und sich im "Fall der Fälle" darauf berufen (wer weiss das schon).


    Neufahrzeuge mit Scheinwerfern unter 50 cm
    "Aber der Porsche bei mir um die Ecke hat nur 40 cm Scheinwerferhöhe!". mag sein, ist aber hier nicht wichtig. Wir haben uns an diese Vorschrift zu halten. Wenn andere Fahrzeughersteller das nicht tun und ggf. Ausnahmegenehmigungen erwirkt haben, dann hilft uns das leider nicht.
    es sei denn, jemand erklärt sich bereit, einen Musterprozess zu führen ;)


    was heisst das für die Tieferlegung
    Es brechen harte Zeiten an. Wer seinen Wagen schon tiefergelegt hat und dessen Fahrzeug nach dem 01. Januar 1988 zugelassen wurde, kann sich leider nicht auf Bestandsrecht berufen. Strenggenommen hätte diese Eintragung nicht erfolgen dürfen

    WILLST DU WIRKLICH WISSEN OB ES EIN LEBEN NACH DEM TOD GIBT ?


    --> FASS MEIN AUTO AN UND FINDE ES HERAUS :)


  • Zitat

    Original von Golf 2 Tuner
    ok und was heißt das wenn meine katte 5/87 EZ is? wie darf da die höhe sein??



    siehe text:


    Zitat

    Die Anbauhöhe des Reflektors von 50 cm gilt also nur für Fahrzeuge, die ab dem 01. Januar 1988 zugelassen wurden (Datum der Erstzulassung). Für Fahrzeuge deren Erstzulassung vor diesem Datum liegt, gilt eine ältere Version dieses Paragraphen, nämlich die vom 01. Dezember 1984.
    In dieser Version steht zwar die maximale Höhe, jedoch fehlen die 50 cm gänzlich!


    es gibt für diese fahrzeuge keine vorschrift zur mindesthöhe.....
    also schraub die karre so tief wie du willst, die lichtaustrittkante wird jedenfalls kein hinderungsgrund sein.

  • Zitat

    Original von darkviolet76
    also schraub die karre so tief wie du willst, die lichtaustrittkante wird jedenfalls kein hinderungsgrund sein.


    es gibt aber auch ne MINDESTHÖHE die nicht unterschritten werden darf !


    lustich :D

    WILLST DU WIRKLICH WISSEN OB ES EIN LEBEN NACH DEM TOD GIBT ?


    --> FASS MEIN AUTO AN UND FINDE ES HERAUS :)


    Einmal editiert, zuletzt von G0LFZW0 ()

  • da ist es dann wurst!


    das hatten wir schon mal die diskusion. den quatsch hab ich auch durch, irgendwann nervt es einfach mit solchen leuten maulaffe zu spielen: manche verweigern strikt auf grund der oben benannten paragraphen die abnahme, was ja absolut legitim ist. nur, ein anderer trägts ein! man weißt ihn auf diese tatsache hin, er hat davon kenntnis, schnappt sich ein zollstock (nachdem das fw eingetragen war), misst die was weiß ich, 47 cm nach, biegt den zollstock durch u behauptet es seien 50 cm. da kannst du nur noch die person fragend anschauen und die nase rümpfen! das ist reine WILLKÜR dann!


    -ich hab das so durch-


    da, oder etwas später entschloss ich mich auf die blöde runde-scheinwerfer-front zu scheißen!
    das ist hochgradig albern. entweder alle halten sich an den scheiß, oder keiner!

    Wir werden die gemeinen Grenzen der Schwerkraft durchbrechen, um Gott einen Schlag ins Gesicht zu verpassen!

  • Zitat

    Original von G0LFZW0


    es gibt aber auch ne MINDESTHÖHE die nicht unterschritten werden darf !


    lustich :D



    du meinst jetzt eine mindesthöhe des gesamten fahrzeugs ? oder der scheinwerfer ???


    von einer mindesthöhe bei den scheinwerfern steht doch nichts da.... ! (fahrzeuge bis 1988 )
    was nicht im gesetz steht gibt es nicht als vorschrift.


    und wie gesagt von anderen teilen am fahrzeug hat doch erstmal keiner gesprochen, nur das die scheinwerferunterkante vor BJ.1988 kein hinderungsgrund beim tieferlegen darstellt.

  • aslo mit anderen worten....null chance das fahrwerk eingetragen zu bekommen?????oder wie??????????
    was wird dann ein gutachten erstellt( das unter den gleichen bedingungen ist, räder und reifen), in dem eine geschrieben wird das das fahrwerk ok ist, wenn man diese 50cm eh nicht einhalten kann.......ist doch totaler schwachsinn!!!!abzocke und urkundenfälschung!!!!

  • was du machen kannst: fahr zu nem anderen, der es dir einträgt, nicht alle schauen nach. du weißt ja nun wie es richtig ist. recht haben und recht bekommen sind schon immer 2 versch. sachen gewesen!


    das gleiche mit sportlenkrädern: blabalbla, nicht in verbindung mit ner höhenverstellbaren lenksäule... ich hab eine eingebaut, 2 jahre nachdem ich mein lenkrad eintragen hab lassen. die eintragung ist schlichtweg nichtig! wen kratzt es. so ein absoluter dünnpfiff. ne höhenverstellbare lenksäule darfst du nicht haben, weil, tja-warum auch immer...
    aber ne bremse wechseln darf jeder, joseff jedermann und susi schneckenschiss könn da mal schön durchrasten und sich dann den kopf einfahren. sowas ist nicht mit paragraphen geregelt....

    Wir werden die gemeinen Grenzen der Schwerkraft durchbrechen, um Gott einen Schlag ins Gesicht zu verpassen!

    Einmal editiert, zuletzt von knüppeljoe ()

  • lol....ich glaub ich hab des rätzels lösung!!!!!!!!!!!!!
    war grade nochmal in der werke......................ich bau ihm einfach für die abnahme ne jetta front ein......=), da is die untere leiste durchgehend(ca:2,5cm) und somit ist der scheinwerfer auch höher als die golf scheinwerfer.......LOL.....

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