07er bei Kauf übertragbar?

  • Hallo- ich habe mal eine Frage und vielleicht kennt sich einer von euch damit aus.


    Ich kann einen G1 bekommen, der auf 07er läuft. Der Verkäufer sagte mir, beim Kauf dieses Fahrzeugs, geht das Kennzeichen in meinen Besitz über.


    Ich kenne das so, dass das kennzeichen Personenbezogen ist und ich hatte noch nie eines.


    Kann ich als Käufer tatsächlich das 07er übernehmen? Ich glaube nicht....


    Gruss Volker

  • Die 07 Kennzeichen sind nur für Sammler und man muss ein Führungszeugnis vorweisen ! So wurde es mir im Unterricht begebracht !

    Wir bleiben zusammen auch wenn der Tüv uns scheidet !

  • 07er-Kennzeichen neu gibt es sowieso nicht mehr. Schon existierende genießen Bestandschutz, ob das aber auch bei Halterwechsel noch gilt weiß ich nicht - teilweise mussten nämlich zusätzliche Bedingungen erfüllt werden, um für ein Fahrzeug ein 07er-Kennzeichen zu bekommen. Ganz wichtig: Das 07er berechtigt nicht zum Alltagsgebrauch! Siehe http://de.wikipedia.org/wiki/O…er:_07-Wechselkennzeichen
    Es ist zudem ein Wechselkennzeichen, was für mehrere Fahrzeuge verwendet werden kann. Insofern zweifele ich auch daran, dass es bei Veräußerung übertragbar ist. Am besten aber direkt bei der Zulassungsstelle nachfragen.

  • 07er Bedingungen kenne ich. Wollte letztes Jahr Golf2 haben auf 07. Ging bei uns im Landreis nicht, weil ein Massenauto wie Opel Kadett. In anderen Kreisen geht es.
    Trotzdem erstmal ein Dankeschön!

  • Hallo,


    das Kennzeichen geht nicht in Deinen Besitz über .
    Die 07er-Sammelernummer war bis 1.3.2007 für Wagen ab 20 Jahren. Nach der Novelle des STVZO gilt das gleiche Eintrittsalter wie für Oldtimer - 30 Jahre.
    Ist nun ein noch nicht 30 Jahre alter Youngtimer auf einer 07er-Nummer eingetragen, kann er bei Verkauf umgetragen werden, auch wenn er noch nicht 30 Jahre ist.
    DAS hat der Verkäufer gemeint !


    Neueintragungen gehen nun erst ab 30 Jahre.


    Für den Alltagsbetrieb ist 07er ungeeigenet, da nur Probe-Überführungsfahrten, Fahrten zu Treffen, die dem Erhalt des kulturhistoren Automobilgut dienen, etc. erlaubt sind !


    Gruß, Klaus

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