Neblscheinwerfer aufs dach gebaut, kriegt man das eingetragen???

  • HEy Leute hab ein schweres Problem, hatte mir ein ford fiesta zum Schrotten im wald gekauft.
    Habe dann Nebelscheinwerfer gekauft und diese aber aufs dach gebaut, jetzt die frage kriegt man die eingetragen oder muss man das garnicht?

    Aktuelle Autos: Subaru Forester 2015er, Seat Altea XL 2008er, Golf 4 Cabrio 1999er;

    Ehemalige Autos: VW T5 Caravelle ´06, Colf 1 Cabrio ´90 (2H), Isuzu Trooper ´88, diverse Golf 2

  • Eigtl. musst du, da du die Gesamthöhe des fahrzeugs änderst. Aber da das bei Pick-Ups auch üblich ist dürft das ja net das Problem darstellen.

  • mmh danke für die adresse aber so wirkich mehr weiß ich jetzt auch nicht, aber ich denke das ich den nicht mehr angemeldet kriege.

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  • am besten bei TÜV, Dekra und wie sie alle heisen mal anrufen und nachfragen. wenn du mit der alten kiste eh nur durch den wald am heizen bist würde ich sie einfach dranbauen, denn wann fahren die in grün mal durch den wald?

    Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen

  • ja stimmt schon die sind meinst nicht in wäldern unterwegs,naja denke die karre macht das sowieso nicht mehr lange mit(isn ford) :P

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  • Wenn Du den TÜV davon überzeugst, dass es sich bei den Nebelscheinwerfern um Arbeitsscheinwerfer handelt, die nicht der besseren Sicht während der Fahrt dienen, kannst Du sie als Arbeitsscheinwerfer eintragen lassen. Dazu müssen die Dachnebler u.A. separat geschaltet werden können. Alles Andere erzählt Dir sicher der TÜV.


    Ob eingetragen oder nicht, im öffentlichen Straßenverkehr wirst Du damit die Aufmerksamkeit der Polizei immer auf Deiner Seite haben.


    Wenn der Fiesta nur im Wald bewegt wird mußt Du Dir darüber keine Gedanken machen.

  • als nebler auf dem dach krieste die definitiv net eingetragend a nebler unterhalb der abblendscheinwerfer sein müssen. als arbeitsscheinwerfer brauchste spezielle scheinwerfer mirt anderen verwendungskurzzeichen die darfste dann eh nur im stand nutzen

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Liriel
    als nebler auf dem dach krieste die definitiv net eingetragend a nebler unterhalb der abblendscheinwerfer sein müssen. als arbeitsscheinwerfer brauchste spezielle scheinwerfer mirt anderen verwendungskurzzeichen die darfste dann eh nur im stand nutzen


    - Es gibt auch Fahrzeuge bei denen die Nebelscheinwerfer ab Werk oberhalb vom Abblendlicht verbaut sind. (ob die dann irgendwie eine Sondergenehmigung benötigen weiss ich leider nicht).


    - Arbeitsscheinwerfer darf man natürlich nicht nur im Stand verwenden. Aber du meinst bestimmt, dass man sie nicht beim Fahren auf öffentlichen Strassen verwenden darf. Und da hast du Recht.

  • diese fahrzeuge haben ausnahmegenehmigung wenn sie auf dem dach sind, denn vom werk ist was anderes als nachträglich.


    natürlich im strassenverkehr denn wer hat hier schon ha grosses abgezäuntes feld denn da darfste mit dem wagen alles machen .

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