Ich hab da mal eine selten dämliche Frage dazu. Ich wurde letztes Jahr mit 41 km/h zu schnell und vor kurzem mit 31 km/h zu schnell geblitzt worden. Laut dem Bußgeldkatalog
§4 Regelfahrverbot
(2) Wird ein Fahrverbot wegen beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers zum ersten Mal angeordnet, so ist seine Dauer in der Regel auf einen Monat festzusetzen. Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht, wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeugs wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht.
und auch einigen Foren beträgt das Fahrverbot nur ein Monat. Aber wieso soll ich nun 2 Monate den Lappen abgeben?!