2 x im Jahr über 26 km/h zu schnell

  • Ich hab da mal eine selten dämliche Frage dazu. Ich wurde letztes Jahr mit 41 km/h zu schnell und vor kurzem mit 31 km/h zu schnell geblitzt worden. Laut dem Bußgeldkatalog


    §4 Regelfahrverbot


    (2) Wird ein Fahrverbot wegen beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers zum ersten Mal angeordnet, so ist seine Dauer in der Regel auf einen Monat festzusetzen. Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht, wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeugs wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht.


    und auch einigen Foren beträgt das Fahrverbot nur ein Monat. Aber wieso soll ich nun 2 Monate den Lappen abgeben?!

  • wie lange haste denn den führerschein?
    kommt immer drauf an.. in der probezeit kann sowas tödlich sein. in der normalen zeit.. kA denken mal du sollst ihn abgeben, damit du wieder lernst, dich an die Regeln zu halten :D

  • hast du dir sonst noch was zu schulden kommen lassen?


    vorher mein ich, warst du schon fleißig in Flensburg? :D


    dann kann es sein das sie dir mitteilen wollen,mach mal bissi langsamer.


    und wenn sie das schon finanziell (erfolglos) versucht haben,
    dann machen sie es jetzt halt so.

    Dank u well :)

  • achja und das lustige ist ja ich darf mir wieder 4 monate zeit lassen den Führerschein abzugeben, wird immer witziger..

  • Zitat

    Original von yayo
    achja und das lustige ist ja ich darf mir wieder 4 monate zeit lassen den Führerschein abzugeben, wird immer witziger..



    ??? war er also schon mal weg?

    Dank u well :)

  • ja steht doch oben :P ende des letzten Jahres mit 41 zu schnell innerorts.... und vor kurzem halt 31 zu schnell auf der autobahn...deshalb die Frage wieso auf einmal zwei Monate?

  • weil es ne wiederhohlungstat ist...
    und deswegen härter bestraft wird, du hast ja beim ersten mal nix gelernt.


    schweinerei sowas :D

  • was ich nur nicht versteh selbst in dem Paragraphen steht, dass es nur ein Monat Fahrverbot gibt. Vorallem 31 zu schnell auf der Autobahn , ist ja eigentlich nicht 1 Monat zu Fuß laufen...

  • werd erstmal einspruch dagegen einlegen und dann mal sehen was mein Anwalt mir da rät, weil 2 Monate wären mal gar nicht so gut

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