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Spiele mit dem Gedanken, mir in meinen pinken etwas Licht einzubauen. Ich meine nicht so eine Unterboden-Beleuchtung, sondern eventuell LED-Leisten ins Auto. Z.B. in den Fußraum, oder unter die Sitze.
Was sagt dazu das verkehrsrecht?
Soweit ich weiss, darf man andere Leuchtmittel während der Fahrt nicht betreiben, weder innen noch aussen. Und dAs Licht darf andere Autos weder blenden, noch irritieren oder ablenken.
Ich wollte das Licht so ansteuern, dass es angeht, wenn eine Tür geöffnet wird.
Was sagt ihr dazu? Hat sich vielleicht mal jemand mit dem Thema befasst? (und haut mir nicht den kopp ab, ich hab Lust auf Spielereien )
Das ist kein Problem. Selbst farbige Innenleuchten als Ersatz für die originale sind erlaubt, die man ja z.b. zum lesen einer Straßenkarte einschalten darf. Geht mit blauem Licht vielleicht nicht so gut, aber was du vorhast stellt überhaupt kein Problem dar. Sollte halt nicht irritieren, also keine 150 Watt Halogen o.ä. als Innenleuchte verbauen! xD
Aber eine Einstiegsbeleuchtung darfst du so bauen wie du magst. Selbst eine Unterbodenbeleuchtung ist erlaubt wenn sie so geschaltet ist dass es nur funktioniert wenn die Zündung aus ist und das Fzg steht.
Hier hab ich was gefunden, aber die Meinungen gehen da auch weit auseinander.
Es soll nicht nauch aussen Strahlen. Beim Fahren ists nicht erlaubt. Also könnte ich mir z.B. pinke LED-Tubes in den Einstiegsbereich schrauben, und die gehen an, wenn man die tür öffnet? sowas wäre erlaubt (auch bei laufendem Motor)?
Ich habe ebenfalls vor in meinem Golf die normalen durch blaue Lampen auszutauschen einzubauen (Leselampen, Handschuhfach und Kofferraum). Werde damit aber erstmal noch warten, vll weiss hier ja noch jemand was dazu... Werde mal gucken ob ichs morgen früh vor der Arbeit noch zu A.T.U. schaffe, dann frage ich da auch nochmal nach.
Also wenn überhaupt, dann kommt bei mir FArBE ins spiel mit weiss und Blau hätt ich ja nix verändert^^
Also Liriel : Wäre ein Led-Schlauch im Fußraum ok? Ein Stroboskop zum Cop ärgern?
Leuchtmittel jeglicher Art darf man ja meiner Erfahrung nach wie gesagt nur unterhalb des von aussen sichtbaren Bereichs anbringen. Trotzdem steht z.B. bei Produkten von blauertacho4u meistens dabei, dass sie im StvZo nicht zugelassen sind....
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