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So, nun habe ich mal ein paar Fragen ob ich das jetzt richtig verstanden haben von weiteren Leuten!
1. Darf man den Einarmwischer jetzt auch in der Mittelstellung halten?
2. Ist es richtig das die Polizei das Auddo nicht mehr sofort stilllegen darf?
3. Wie ist das jetzt mit den scharzen rückleuchten? Ab wann muss man nebelschlusslicht haben und ab wann nicht?
4. Darf man eine Motorraumbeleuchtung montieren? Ich wollte aus dem Luftfilter
ein VW Emblem aud LED´s machen und darunter mit flüssigplastig verkleben! Damit es wieder dicht dann ist!
zu 1 nein ur liegende position ist legal steht sogar ind en gutachten
zu 2 polizei darf vorübergehend stillegen und beschlagnahmen
zu 3 nur legale schwarze rückleuchten dazu noch reflektoren anbauen Nebelschlussleuchte ist ab 1.1.1991 pflicht
zu 4 jein , es ist eine grauzone wenns von aussen zu sehen ist verboten wenns nicht zu sehen ist etlaubt ausserdem kurzschlussischer und nicht während der fhrt angehend. luftfilterkasten bearbeiten auch wenns nur für licht ist , ist eine manipulation eines zugelasenen teils und führt zum BE erlöschen
zu 1. - stimmt genau, wegen der Einschränkung des Sichtfeldes ist nur eine liegende Ruheposition zulässig
zu 2.
also vor Ort stilllegen (Entfernung des Zulassungs-Siegels) - wie es vor ein Paar Jahren in Berlin noch gängige Praxis war, gibt es so nicht mehr. Aber :
1.) Ist das Fz. nach unzulässigem Tuning noch soweit verkehrssicher (Lenkung, Bremsen, Beleuchtung), dass andere Verkehsteilnehmer nicht gefährdet werden, so darfst Du Deine Fahrt im Regelfall fortsezten. Als Souvenir erhälst Du allerdings eine Ordnungswidrigkeitenanzeige (3.Pkt + 50€) und einen Mängelschein, auf welchen Du umgehend reagieren solltest. Falls die Mängelbeseitigung nicht innerhalb einer Frist von ca. 14-20 Tagen nachgewiesen wird, so kann die Stilllegung drohen - dann wird Dein PKW (durch Ordnungsamt oder Polizei) entsstempelt,der Fz. Schein eingezogen.
2.) Sind die Tuningveränderungen so massiv, dass diese am Ort durch den kontrollierenden Beamten nicht vollständig erfasst bzw. beweissicher dokumentiert werden können, droht eine "Sicherstellung des Fahrzeuges, zum Zwecke der Erstellung eines Gutachtens durch einen KFZ Sachverständigen" Die Fahrt geht dann ab dem Kontollort per Abschlepper direkt zur Dekra/Tüv. Hier kann bei akuten Mängeln, durch unzulässiges Tunen, durch den Prüfer auch direkt stillgelegt (entstempelt) werden. Die Folge sind ebenfalls das o.g. Bußgeld und noch ne satte Rechnung für Gutachten und Abschleppen...
zu3. Sobald in der ABE zu deinem Fahrzeugtyp (bei Golf 2 ist es 19e oder 1G) drinnesteht, dass dieses Fz. serienmäßig damit ausgerüstet ist - brauchst Du sowas auch...Wird wohl bei allen Golf´s der Fall sein.
zu4. Eine Beleuchtung im Motorraum ist zulässig, wenn durch die Kabel keine Brandgefahr etc. ausgeht. Ansonsten hat Liriel recht, es darf während der Fahrt nix nach aussen scheinen. Am Luftfilterkasten rummurxen ist immer gefährlich (selbst kleine Löcher verschlechtern das Geräuschverhalten und somit war es das mit der ABE..)
ist das fahrzeug vorm 1.1.1991 zugelassen besteht keine pflicht eine nsl zu haben danach muss eine zusätzliche angebracht werden. ausserdem einen fdahrzeugmit der typnummer 1G gibts bei der zulassung net sondern nur 19E.
die polizei kann bei verdacht das fahrzeug immer vorübergehend stillegen lassen und sogar sicherstellen und nicht nur bei bestimmten unerlaubten tuning. endgültigstillegen durch siegel abkratzen darf nur die zulassung
tja danns chau mal selbst bei nem 92 g2 nach dort steht zulassungsteschnich 19E da intern bei vw gibts den typ 1G steht dann auch in der fahrzeugidentnummer so aber trotzdem steht auch dann der fahrzeugtyp 19E in den papieren. 1g sind ja golf ab facelift 89. hab ja selbst nen 90er g2 der ja ein 1g ist aber im schein steht 19E http://www.gothicgirl-666.de/auto/schein1.jpg
die polizei kann bei verdacht das fahrzeug immer vorübergehend stillegen lassen und sogar sicherstellen und nicht nur bei bestimmten unerlaubten tuning. endgültigstillegen durch siegel abkratzen darf nur die zulassung
Das bei groben Fahrzeugmängeln, welche aus starkem Verschleiß oder Unfallschäden resultieren, ebenfalls ein Gutschten veranlasst werden kann, versteht sich von selbst.
In Berlin ist es so, dass die Zulassungsstelle keine Mitarbeiter im Aussendienst beschäftigt - d.h. die Zwangsweise Außerbetriebsetzung des Fz. erfolgt im Rahmen der Amsthilfe am Ende doch durch die Polizei
Liriel Haste recht! Steht bei uns auch so drin! Aber bei VW ist es ein 1G. Die wissen auch nicht was sie wollen!
19e-vw Ich wurde vor 2 Wochen von der Polizei mit einem Abschlepper in die Belziger Strasse gebracht worden. Resultat: NIX war, Vater Staat darf mir noch die neue Lippe und die Reparatur der Stossstange bezahlen weil... ... der Fahrer der Schleppers sagte: Der Golfi nicht raufgeht, da zu tief. (Golffan) Polizist meinte: Das ist egal, da das PKW sowieso still gelegt wird, aufgrund nicht eingetragender Anbauteile und der Halter an das Fahrzeug sowieso nicht mehr rankommt.
Schöne grüsse von meinem ReA (ich habe mir noch den Fahrer des Abschleppers als Zeuge geholt) sone klugschei....
Original von HotStuff stillegung heistt gleich das man sein auto nicht mehr wieder bekommt? das ist doch in dem sinne diebstahl weils mein eigentum ist!?
dir nehmen dir dein auto nicht weg sondern im prinzip wird dir die zulassung für dein fahrzeug entzogen. das bedeutet das fahrzeug darf dann nicht mehr im öffentlichen straßenverkehr bewegt werden, solange bis der grund für die zwangsstilllegung beseitigt ist.
so ungefähr jedenfalls....
Zitat
Wann und wie kommt es zur Zwangsstilllegung? In folgenden Fällen kann die Ordnungsbehörde die Stilllegung eines Fahrzeugs veranlassen: - Nicht gezahlte Versicherungsbeiträge / Erlöschen des Versicherungsschutzes - Nicht gezahlte Kfz - Steuer - Mangelnde Verkehrstauglichkeit des Fahrzeugs / Verkehrsunsicherheit - Abgelaufener TÜV / AU - Das Fahrzeug wurde nach dem Erwerb nicht auf den Erwerber umgeschrieben. Bei einem zugelassenen Fahrzeug trifft die Zulassungsstelle des Amtes für öffentliche Ordnung der Stadt die nachfolgenden Maßnahmen. Der Anordnung geht im Regelfall eine Aufforderung zur Zahlung der Steuer, zur Beseitigung der Mängel oder zur Umschreibung des Fahrzeugs voraus. Dafür müssen Sie geeignete Nachweise vorlegen (beispielsweise Zahlungsbestätigung / Versicherungs-Deckungskarte oder Reparaturbericht, Bericht der Hauptuntersuchung / Prüfbescheinigung über Abgasuntersuchung). Im Falle des fehlenden Versicherungsschutzes haben Sie dafür übrigens maximal 3 Tage Zeit. Näheres zu den Nachweisen entnehmen Sie bitte den folgenden Seiten: Mängelanzeigen Die Erläuterungen hierzu gelten analog auch für den Fall eines nicht auf den Erwerber umgeschriebenen Fahrzeugs - Versicherungsschutz erloschen - Kfz - Steuer nicht bezahlt Sollten Sie der Anordnung nicht folgen, wird per Ordnungsverfügung die Stilllegung des Fahrzeuges angeordnet. Sie dürfen dann das Fahrzeug mit Erhalt der Ordnungsverfügung nicht mehr bewegen. Die Stilllegung beinhaltet das Entsiegeln der Schilder und den Einzug des Fahrzeugscheins oder der Zulassungsbescheinigung Teil I. Im Regelfall wird der Wagen zur Fahndung bei der Polizei ausgeschrieben, die Schilder werden vom Außendienst der Stadt vor Ort entsiegelt und der Fahrzeugschein oder die Zulassungsbescheinigung Teil I eingezogen. Auswärtige Fahrzeuge werden ebenfalls durch die Stadt entsiegelt, wenn die Aufforderung einer anderen Ordnungsbehörde dazu vorliegt (Amtshilfe).
Der Nette Polizist sagt zu mir, das ich an unser Auddo nicht mehr ran kommen würde. Wat hat der dann für eine schei... erzählt? Wenn man den Leuten schon mal glaubt. Ich will zwar jetzt nicht damit anfangen, aber langsam habe ich das Gefühl als ob die nicht wissen was die bei Ihrer Arbeit zu machen haben! greez
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