Einarmwischer, Stilllegung & rüllis

  • So, nun habe ich mal ein paar Fragen ob ich das jetzt richtig verstanden haben von weiteren Leuten!


    1. Darf man den Einarmwischer jetzt auch in der Mittelstellung halten?


    2. Ist es richtig das die Polizei das Auddo nicht mehr sofort stilllegen darf?


    3. Wie ist das jetzt mit den scharzen rückleuchten? Ab wann muss man nebelschlusslicht haben und ab wann nicht?


    4. Darf man eine Motorraumbeleuchtung montieren? Ich wollte aus dem Luftfilter ein VW Emblem aud LED´s machen und darunter mit flüssigplastig verkleben! Damit es wieder dicht dann ist!


    greez


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  • zu 1
    nein ur liegende position ist legal steht sogar ind en gutachten


    zu 2
    polizei darf vorübergehend stillegen und beschlagnahmen


    zu 3
    nur legale schwarze rückleuchten dazu noch reflektoren anbauen
    Nebelschlussleuchte ist ab 1.1.1991 pflicht


    zu 4
    jein , es ist eine grauzone wenns von aussen zu sehen ist verboten wenns nicht zu sehen ist etlaubt ausserdem kurzschlussischer und nicht während der fhrt angehend.
    luftfilterkasten bearbeiten auch wenns nur für licht ist , ist eine manipulation eines zugelasenen teils und führt zum BE erlöschen

  • zu 1. - stimmt genau, wegen der Einschränkung des Sichtfeldes ist nur eine liegende Ruheposition zulässig


    zu 2.


    also vor Ort stilllegen (Entfernung des Zulassungs-Siegels) - wie es vor ein Paar Jahren in Berlin noch gängige Praxis war, gibt es so nicht mehr. Aber :


    1.) Ist das Fz. nach unzulässigem Tuning noch soweit verkehrssicher (Lenkung, Bremsen, Beleuchtung), dass andere Verkehsteilnehmer nicht gefährdet werden, so darfst Du Deine Fahrt im Regelfall fortsezten. Als Souvenir erhälst Du allerdings eine Ordnungswidrigkeitenanzeige (3.Pkt + 50€) und einen Mängelschein, auf welchen Du umgehend reagieren solltest. Falls die Mängelbeseitigung nicht innerhalb einer Frist von ca. 14-20 Tagen nachgewiesen wird, so kann die Stilllegung drohen - dann wird Dein PKW (durch Ordnungsamt oder Polizei) entsstempelt,der Fz. Schein eingezogen.


    2.) Sind die Tuningveränderungen so massiv, dass diese am Ort durch den kontrollierenden Beamten nicht vollständig erfasst bzw. beweissicher dokumentiert werden können, droht eine "Sicherstellung des Fahrzeuges, zum Zwecke der Erstellung eines Gutachtens durch einen KFZ Sachverständigen" Die Fahrt geht dann ab dem Kontollort per Abschlepper direkt zur Dekra/Tüv. Hier kann bei akuten Mängeln, durch unzulässiges Tunen, durch den Prüfer auch direkt stillgelegt (entstempelt) werden. Die Folge sind ebenfalls das o.g. Bußgeld und noch ne satte Rechnung für Gutachten und Abschleppen...


    zu3.
    Sobald in der ABE zu deinem Fahrzeugtyp (bei Golf 2 ist es 19e oder 1G) drinnesteht, dass dieses Fz. serienmäßig damit ausgerüstet ist - brauchst Du sowas auch...Wird wohl bei allen Golf´s der Fall sein.


    zu4.
    Eine Beleuchtung im Motorraum ist zulässig, wenn durch die Kabel keine Brandgefahr etc. ausgeht. Ansonsten hat Liriel recht, es darf während der Fahrt nix nach aussen scheinen. Am Luftfilterkasten rummurxen ist immer gefährlich (selbst kleine Löcher verschlechtern das Geräuschverhalten und somit war es das mit der ABE..)

    Gruss Sören

  • 19e-vw


    ist das fahrzeug vorm 1.1.1991 zugelassen besteht keine pflicht eine nsl zu haben danach muss eine zusätzliche angebracht werden. ausserdem einen fdahrzeugmit der typnummer 1G gibts bei der zulassung net sondern nur 19E.


    die polizei kann bei verdacht das fahrzeug immer vorübergehend stillegen lassen und sogar sicherstellen und nicht nur bei bestimmten unerlaubten tuning. endgültigstillegen durch siegel abkratzen darf nur die zulassung

  • Zitat

    Original von Liriel
    ausserdem einen fdahrzeugmit der typnummer 1G gibts bei der zulassung net sondern nur 19E.


    Möööp, falsche Antwort,


    Ich wiederspreche dir zwar sehr ungerne. Aber ich habe nicht 19E sondern 1G als Typennummer. läuft aber laut VW trotzdem als 19E als Typ.


    greez


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  • tja danns chau mal selbst bei nem 92 g2 nach dort steht zulassungsteschnich 19E da
    intern bei vw gibts den typ 1G steht dann auch in der fahrzeugidentnummer so aber trotzdem steht auch dann der fahrzeugtyp 19E in den papieren.
    1g sind ja golf ab facelift 89.
    hab ja selbst nen 90er g2 der ja ein 1g ist aber im schein steht 19E
    http://www.gothicgirl-666.de/auto/schein1.jpg

    Einmal editiert, zuletzt von Liriel ()

  • Zitat

    Original von Liriel
    19e-vw


    die polizei kann bei verdacht das fahrzeug immer vorübergehend stillegen lassen und sogar sicherstellen und nicht nur bei bestimmten unerlaubten tuning. endgültigstillegen durch siegel abkratzen darf nur die zulassung


    Das bei groben Fahrzeugmängeln, welche aus starkem Verschleiß oder Unfallschäden resultieren, ebenfalls ein Gutschten veranlasst werden kann, versteht sich von selbst.


    In Berlin ist es so, dass die Zulassungsstelle keine Mitarbeiter im Aussendienst beschäftigt - d.h. die Zwangsweise Außerbetriebsetzung des Fz. erfolgt im Rahmen der Amsthilfe am Ende doch durch die Polizei

    Gruss Sören

  • Liriel
    Haste recht! Steht bei uns auch so drin! Aber bei VW ist es ein 1G. Die wissen auch nicht was sie wollen!


    19e-vw
    Ich wurde vor 2 Wochen von der Polizei mit einem Abschlepper in die Belziger Strasse gebracht worden.
    Resultat: NIX war, Vater Staat darf mir noch die neue Lippe und die Reparatur der Stossstange bezahlen weil...
    ... der Fahrer der Schleppers sagte: Der Golfi nicht raufgeht, da zu tief. (Golffan)
    Polizist meinte: Das ist egal, da das PKW sowieso still gelegt wird, aufgrund nicht eingetragender Anbauteile und der Halter an das Fahrzeug sowieso nicht mehr rankommt.


    Schöne grüsse von meinem ReA (ich habe mir noch den Fahrer des Abschleppers als Zeuge geholt) :D sone klugschei....


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    Einmal editiert, zuletzt von VWAdler ()

  • stillegung heistt gleich das man sein auto nicht mehr wieder bekommt? das ist doch in dem sinne diebstahl weils mein eigentum ist!?

  • Zitat

    Original von HotStuff
    stillegung heistt gleich das man sein auto nicht mehr wieder bekommt? das ist doch in dem sinne diebstahl weils mein eigentum ist!?


    dir nehmen dir dein auto nicht weg sondern im prinzip wird dir die zulassung für dein fahrzeug entzogen.
    das bedeutet das fahrzeug darf dann nicht mehr im öffentlichen straßenverkehr bewegt werden,
    solange bis der grund für die zwangsstilllegung beseitigt ist.


    so ungefähr jedenfalls....





    siehe auch:


    http://www.stadt-koeln.de/bol/…produkte/02671/index.html

  • Der Nette Polizist sagt zu mir, das ich an unser Auddo nicht mehr ran kommen würde. Wat hat der dann für eine schei... erzählt? Wenn man den Leuten schon mal glaubt. Ich will zwar jetzt nicht damit anfangen, aber langsam habe ich das Gefühl als ob die nicht wissen was die bei Ihrer Arbeit zu machen haben!
    greez



    darkviolet76
    Warum wirst du kein Mod? Is doch Perfekte Arbeit die du immer Ablieferst.
    *Medallieüberreich*


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