Vorladung: Gefährdung des straßenverkehrs!!!

  • nabend,


    vor ca. 4 wochen, wurde ich auf einer bundesstraße herausgewunken...ein blaues 3er cabrio folgte mir...mir wurde zu schnelles fahren, grob verkehrswidriges und rücksichtsloses fahren etc. vorgeworfen, allerdings nicht durch die polizisten, sondern durch den fahrer des blauen 3er golf cabrio´s...


    die polizisten haben lediglich die anzeige entgegengenommen...der fahrer des cabrio´s hatte sie während der fahrt mit dem handy (witzig) angerufen und das gemeldet...


    Ablauf:
    ich habe ihn in einer 100er zone überholt, als es von der 70er auf die 100er zohne wechselte...er ist bei ca. 80km/ geblieben...danach ist er mir die ganze zeit hinten aufgefahren, ich habe kein weiteres fahrzeug überholt und er war die ganze zeit hinter mir...


    dann haben se mich auf einmal rausgewunken...


    heute kam die vorladung...dabei war ein kumpel, dieser kann das alles bezeugen...ich weiß nicht, ob dem typ mein auspuff beim überholen im cabrio zu laut war oder was das soll, aber ich bin irgendwie stink sauer...


    ich bin unsicher, wie ich mich verhalten soll...viele sagen: auch wenn du recht hast, mach keine aussage...andere sagen: hast n zeugen, der war alleine...sagt einfach wies war und gut...


    meinungen?

  • Mhm, also, wenn es so war wie du sagst, du nen Kumpel dabei hattest, und er wirklich alleine war (Ich meine...du musst ja eh net Lügen...) dann würde ich doch ne Aussage machen. Nichts sagen klingt für mich echt immer stark nach Geständnis, oder Klappe halten, kann nur schlimmer werden....

  • Soweit ich weiß, muss die Polizei ja jede Anzeige aufnehmen und auch vorladen. Wenn du dann aber das Gegenteil sagst bzw. leugnest steht Aussage gegen Aussage. Die können dem lieben Herrn aus dem blauen Cabrio ja schließlich nicht mehr glauben als dir. Wenn es also keine anderen "Beweise", Zeugenaussagen oder sonstiges gibt, passiert dir auch nichts. Nebenbei, Beifahrer sind als Zeugen nicht sehr glaubwürdig vor Gericht, da sie in der Regel die Meinung des Fahrers vertreten, es sei denn die sind anderer Meinung, dann sind sie schon glaubwürdig(also wenn sie den Fahrer einer Straftat bezichtigen).


    Also Aussage auf jeden Fall machen. Dann kann dir eigentlich nichts passieren.

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    Einmal editiert, zuletzt von !nVisible ()

  • dank euch, haben mir jetzt auch viele andere geraten...


    naja, mal sehen was der mittwoch so bringt ;)

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