Ich hab da mal ne Frage zur 3ten Bremsleuchte. Gibt es da eine Mindesthöhe, wo die hin muss oder könnte man die auch in die Leiste über dem Kennzeichen integrieren?
Mindesthöhe für 3te Bremsleuchte?
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http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_53.php
ZitatDer niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche der Schlußleuchten darf nicht tiefer als 350 mm, bei Krafträdern nicht tiefer als 250 mm, und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1500 mm, bei Arbeitsmaschinen und Staplern und land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen nicht höher als 1900 mm über der Fahrbahn liegen.
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Hmm das gilt auch so für die dritte Bremsleuchte? die wäre ja dann bei vielen Autos illegal, weil die oberhalb von 1500mm angebracht ist (zB. Audi Q7).
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Von der Höhe her wirds ohne Probleme passen. Nur obs aussieht ist ne andere Frage. :wink:
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Ich würde es schon so regeln, dass man die nur sieht, wenn sie an ist
Ist auch erstmal nur eine Überlegung, da ich schon gerne eine 3te Bremsleuchte hätte => Sicherheit.. und ich die oben nicht hängen haben will.
Und den Dachkanntenspoiler will ic nicht unbedingt wechseln, da man ja entweder nen drittes Loch brauch oder das irgendwie an der Scheibe vorbeiquetschen muss. naja mal sehen. -
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Das sit die Leuchte von Larrys mit Einschweißblech oder? Ne, ich will die Griffleiste behalten, das soll alles rückrüstbar bleiben. Ausserdem wäre der Aufwand zu groß.
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Hallo !nVisible
Wie wär's mit der US-Version des VW Dachkantenspoilers ?
Da ist eine drin. Das Teil ist auch lackierfähig.
Brauchst nur noch einen Weg für das Kabel nach innen ...
Gruß Alexander
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Hast du das Teil dran? Wenn ja Foto bitte.
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Hi !
nein bin aber am überlegen mir sowas anzubauen ... :wink:
Weiß nur nicht, ob es an meinem Auto aussieht.
Bräuchte dann auch ne neue Heckscheibe.Ich kann mal suchen, ob ich nen Foto finde.
Habe glaube noch nen Bild von nem US GTI zuhause.Teilenummern auch glaich was =)
Gruß Alexander
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ist nicht auf doppel wobber wenigstens ein kleines foto von einem us-gti ?
zb: http://www.doppel-wobber.de/g2_16v2.html
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Zitat
Original von andy
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_53.phpähm das was du zitierst ist die schlussleuchte (§53 stvzo absatz 1) und nicht die bremsleuchte(§53 Stvzo Absatz 2) jedoch dritte bremsleuchte wird nicht in der stvzo gehandhabt sonder in 76/756/EWG
da steht höher als die paarweisen bremsleuchten und max 150mm von der fahrzeugmitte weg wenn die mitte net geht wie zb durch tür
http://www.gothicgirl-666.de/auto/AKE_Licht4303533ce5ecb.pdf
seite 39 und 40 -
Muß ich mal gucken, ob das bei mir aussieht..
wieder schneller .... aber nach dem roten such ich trotzdem. :wink:
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