KI-Tausch - Müsste verboten werden?!?

  • Das Umstellen des Kilometerstandes des Tacho ist ja vom Gesetzgeber verboten. Allerdings darf man sich ein anderes Kombiinstrument in sein Fahrzeug einbauen (was ja prinzipiell auch eine Manipulation des KM-Standes ist).
    Wenn ich nun ein anderes KI habe bin ich doch demnach eigentlich nur verpflichtet, den KM-Stand auf den alten Stand zu bringen (egal, ob nach oben oder unten korregiert). Das aber ist ja verboten. Das ist doch eingentlich schwachsinnig. Man muss doch bei einem Tausch die Möglichkeit haben den Stand anzupassen, denn alles andere wäre ja Betrug. Klar kann man nicht allen die Option geben am KM-Stand zu spielen. Was ich sagen will: eigentlich muss doch auch der Tausch von Kombiinstrumenten verboten sein.
    Es gibt ja Möglichkeiten den KM-Stand anzupassen, wenn man das KI getauscht hat, so wie es bei Golf 3 sehr üblich ist. Das ist doch aber prinzipiell alles illegal. Was ich nicht verstehe ist, dass es Firmen gibt (z.B. www.eifeltacho.de) die diese Arbeiten durchführen. Das ist doch verboten?!? Sind das nur Strohfirmen oder alles illegale Spinner, die das in Heimarbeit machen?
    Ich jedenfalls denke, dass man obgleich des Verbotes verpflichtet ist, bei einem KI-Tausch den KM-Stand anzupassen. Auch wenn das Verboten ist, man ist es sich selbst (und wenn man seinen Wagen irgendwann noch mal verkaufen will dem Käufer) schuldig.
    Was denkt ihr dazu? KI-Tausch verbieten? Oder zumindest KI-Tausch mit Auflage der KM-Stand Anpassung?


    P.S. Darf man das überhaupt diskutieren? Ich weiß, dass das sehr dünnes Eis ist und viele Admins Themen dieser Art gerne löschen oder schließen...

    • Offizieller Beitrag

    Ich glaub nicht, dass es bereits verboten ist den Kilometerstand am eigenen Auto zu verändern. Meines Wissens kann man da noch dran rummachen wie man will. :D
    Auch wenn du jedes Jahr gerne bei "000.000" anfangen möchtest (soll es ja geben).


    Aber auf jeden Fall muss man es bei einem evtl. Verkauf angeben - sonst macht man sich strafbar. Das ist der kritische Punkt.
    Dann wär da noch die Versicheung, die Probleme machen könnte (Haftpflichtversicherung: Vertrag mit Kilometerangabe pro Jahr).


    Es wird aber nicht mehr lange dauern, und der KI-Tausch und Manipulieren/Abändern wird offiziell verboten und das ganze dann als Urkundenfälschung behandelt. Tausch dann nur noch von autorisierten Stellen.




    andy

  • "Was sagt der Gesetzgeber denn genau dazu?


    Der Bundesgerichtshof hat in einem Grundsatzurteil (Az.4 Str654/79) entschieden, daß man sich bei einer Manipulation seines Tachos noch nicht einer Fälschung technischer Daten schuldig macht, da die Wegstreckenanzeige in einem Kraftfahrzeug keine technische Aufzeichnung des Kilometerstands im Sinne von §268 StR sei.


    Aber:


    Wer den Tachostand verändert, um beim Verkauf einen besseren Preis zu erzielen, betrügt den Käufer. Und darauf steht Gefängnis bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Abgesehen davon, kann der betrogene Käufer dem Verkäufer jederzeit das Auto zurückgeben und den Kaufpreis zurückfordern.


    Wir informieren ausdrücklich darüber, dass eine Änderung des Kilometerstandes beim Verkauf des KFZs, dem Käufer mitgeteilt werden muss und dass die Justierung nicht dafür missbraucht werden darf, um über die tatsächliche Laufleistung des KFZ hinwegzutäuschen.


    Verboten ist die Einstellung von Mietfahrzeugen und Leasingfahrzeugen. "
    (Quelle: eifeltacho.de)


    Aha. Also darf man ihn ändern, muss es aber mitteilen. OK.
    Dann hast du wahrscheinlich Recht und das ganze wird demnächst komplett verboten.

  • Ich bin dieser Frage aus dem Weg gegangen und habe in der Rechnung über den KI Tausch den km-Stand des alten und neuen Tachos vermerken lassen ( blöde nur, daß ich jetzt 100000km mehr auf der Uhr stehen habe als der V5 wirklich gelaufen hat ).


    Da ich das KI nochmal tauschen werde, wird das neue KI dann vorher auf den richtigen km - Stand programmiert und den Umbau lasse ich mir wieder von der VW Werkstatt bestätigen.

    Grüße


    Micky

  • Auch eine Möglichkeit. Ich denke, dass man da auch ziemlich freie Hand hat. Problematisch wird es nur, wenn man diese Freiheiten eben missbraucht. Aber wenn man wahrheitsgemäß eine korrekte Umschreibung vornehmen lässt, ist das ja an un für sich kein Problem.

  • Helau und Allaffff....


    also egal ob man sich den Tacho vor oder runterstellt....
    WICHTIG: beim Verkauf MUSS man ehrlich sein.
    Und wenn ich weniger aufm Tacho haben will.....kenn ich Leute mit Leasingfahrzeugen die einfach die Tachowelle/Stecker abklemmen...darüber hat noch keiner was geschrieben.
    Zudem haben moderne Fahrzeuge den KM-Stand noch mal separat im Speicher des Zentralcomputers gespeichert. Da kommen die Händler dann schnell auf Tachomanipulatioen. Und ein Käufer kann es dan kontrollieren lassen.
    Und als Käufer sollte man etwas Ahnung haben: also mal die Pedalgummis/Sitz und mal den Motor genauer anschauen ob das so zum KM-Stand passt.
    Auch die Kaufbelege für Reifen :) Die Anzahl der Vorbesitzer !!!
    Und wenn jemand einen 10 Jahre alten Wagen ohne Beläge verkauft mit unter 100.000 Km würd ich immer vorsichtig sein.


    Mic

    [URL=http://home.arcor.de/vitagolf/bilder/04130006.jpg[/URL]

  • Hallo,
    meiner Meinung nach sollte Pflicht werden, Tachoänderungen (km-Stand und Tachowechsel) im Brief eintragen zu lassen. Problematisch wird es nur, wenn der Brief verloren geht und ein neuer beantragt wird. (Soll es ja geben)


    Daher noch eine Idee:
    Km-Stand bei Versicherung vermerken lassen. Da sich im Allgemeinen die Kosten der Versicherung an der erwarteten Fahrleistung orientieren, wäre es dann zumindest möglich, die tätsächlich geleisteten Kilometer abschätzen zu können.
    Theoretisch wäre es ja schon möglich. Die Daten müsste ja bei den Versicherungen vorliegen.
    Allerdings müssten diese Daten bei der Versicherung nachfragbar gemacht werden, ohne den Datenschutz zu verletzen.
    Diese Methode sollte auch im Interesse der Versicherungen liegen.

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